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Persönlichkeitsrechte

Ungeachtet der "Problematik", dass Anwälte unterdessen per Abmahnung Bildverwertungsrechte im Web vertärkt kontrollieren + einklagen ...

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*******nie Paar
5 Beiträge
Themenersteller 
Persönlichkeitsrechte
Hallo zusammen,
kennt sich jemand mit den rechtlichen Grundlagen aus?
Wie verhält es sich beispielsweise mit den Persönlichkeitsrechten.
Ist es erlaubt Bilder von Models die sich an einem Stand auf einer Messe präsentieren und posieren, im Internet ungefragt zu veröffentlichen.
Was ist der Unterschied zu den Urheberrechten?
Brauchen wir eine schriftliche Erlaubnis oder genügt ein mündliches Einverständnis?
Wer bitte hat Erfahrung mit Abmahnungen und überhaupt, was soll man beachten!

Grüße trippleex
*********Lilli Paar
709 Beiträge
moin
leider kenne ich mich da auch nicht mit aus
aber man kann doch bestimmt im internet einiges nachlesen
wobei ich mir vorstellen könnte ,das man da eine zustimmung bräuchte
ich wäre auch sauer ,wenn irgendwer bilder von mir bzw uns einfach so reinstellen würde ohne erlaubnis
Recht am eigenen Bild u.a.
Grundsätzlich hat jeder das Recht, selber zu bestimmen, ob und wo Bilder von ihm (ihr) veröffentlich werden.

Davon gibt es einige wichtige Ausnahmen, nämlich:
• Personen der Zeitgeschichte
• Personen als Beiwerk
• Personen als Teilnehmer von Veranstaltungen.

Dem Fotografen kann ein Recht zur Veröffentlichung übertragen werden, dies geschieht häufig in den Bildnisverträgen.
Wenn das Model ein Honorar erhalten hat, wird das Einverständnis zur Veröffentlichung vermutet.

Eine schriftlicher Vertrag ist für die Übertragung der Rechte nicht erforderlich, aber er ist aus Beweiszwecken natürlich dringend anzuraten.

Wer ein Bild veröffentlicht, muss also in der Lage sein, nachzuweisen, dazu berechtigt zu sein. Sofern keiner der Ausnahmetatbestände vorliegt, muss eine Übertragung der Rechte stattgefunden haben.

Wer dies nicht hat, kann auf Unterlassung auch zukünftiger Veröffentlichungen in Anspruch genommen werden. Dies geschieht durch eine Abmahnung, die bereits Gebührenansprüche des handelnden Anwaltes entstehen lässt.

Wer eine solche Abmahnung erhält, sollte sich umgehend mit einem Anwalt in Verbindung setzen, um richtig reagieren zu können und den Schaden so gering wie möglich zu halten.
*******nie Paar
5 Beiträge
Themenersteller 
öffentlichen Veranstaltungen
Hallo Otilein,
danke für Deine Antwort, hoffentlich haben wir das auch richtig verstanden.
Bei öffentlichen Veranstaltungen kann man also Personen fotografieren und kann die Bilder dann ungefragt ins Netz stellen, weil die Ausnahmen zutreffen.
Punkt zwei, - Personen als Beiwerk;
Punkt drei, - Personen als Teilnehmer von Veranstaltungen.

Ein konkretes Beispiel;
Auf der BoundCon (Fetisch- Messe München) gemachte Fotos von Personen und Modellen dürfen im Worldwide Web veröffentlicht werden, weil es eine öffentliche Veranstaltung ist?
Und sind die vom Veranstalter gemachten Klausen dann unwirksam?

Hier ein Auszug:
8. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, das sämtliches Bild- und Tonmaterial welches innerhalb der Messehallen und des Partybereiches aufgenommen wird nur mit schriftlicher Zustimmung durch den Veranstalter veröffentlicht werden darf. Eine Veröffentlichung ist bereits durch das Einstellen unlizenzierter Bilder ins Internet gegeben. Zuwiderhandlungen werden mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 5.000,- € versehen und zur Anzeige gebracht. Ausgeschlossen hiervon sind lediglich Privat- shootings mit Models. Hierbei genügt eine schriftliche Zustimmung des Models zur Veröffentlichung. Eine Untersagung der Veröffentlichung behält sich der Veranstalter vor, wenn auf dem Material weitere, evtl. unbeteiligte Personen zu erkennen sind. Nur Bildmaterial, das auf der offiziellen BoundCon Homepage http://www.BoundCon.com veröffentlicht wurde darf uneingeschränkt zu Werbe- und Promotion zwecken weiterverwendet werden.

Vorher gibt es noch den Hinweis:
4. Fotografie ist während der Veranstaltung lediglich im Messebereich und in der Model Zone erlaubt. Fotografie der Events auf der Hauptbühne ist nicht gestattet. Videokameras sind bei keinem Event erlaubt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor jeden, der eine Videokamera benutzt zu entfernen und/oder die weitere Berechtigung für die Convention zu widerrufen.
Models haben das Recht jeder Person die Möglichkeit zu untersagen es zu fotografieren. Jeder, der ein Model fotografieren möchte muss das Model oder eine autorisierte Person im voraus um Erlaubnis fragen. Die einzige Ausnahme zu dieser Regel: wenn die Erlaubnis bestimmte Modelle in einer ausgeschilderten Bereich zu fotografieren deutlich ausgeschildert ist. Bitte respektieren Sie immer die Privatsphäre der Modelle. Das Teilnehmen an der Convention bedeutet nicht automatisch, dass alle Modelle fotografiert werden möchten.

Modelle haben das Recht zu entscheiden ob oder ob sie nicht an Bondage oder Bondage ähnlichen Aufführungen oder Fotoshootings auf der Convention teilnehmen möchten. Modelle sind selbst verantwortlich für Ihr Wohlergehen und ihre Sicherheit. Modelle sind dazu aufgerufen, jegliche Probleme mit Fotografen, Produzenten und/oder Fans an einen Vertreter des Veranstalters zu melden.

Weder der Veranstalter, seine Angestellten, seine Mitglieder, das Zenith noch die Sponsoren der Convention oder sämtliche mit der Convention zusammenhängende Events sind verantwortlich oder haftbar für jegliche Forderungen, Handlungen, Schäden, Kosten oder Ausgaben die durch Geschäfte oder Handlungen die in privaten Hotelzimmern oder auf privaten Partys stattfinden, entstehen.

Modellen wird bei privaten Fotoshootings eindringlich angeraten die Referenzen der fotografierenden Person zu überprüfen und jemanden, den sie kennen und vertrauen während dem Fotoshooting anwesend sein zu lassen. Außerdem sollten Sie alle Zweifel ausräumen ehe sie einem privatem Fotoshooting zustimmen.


Grüße trippleex
Keine öffentliche Veranstaltung
Wenn du zu einer solchen Messe gehst, akzeptierst du mit dem Kauf der Eintrittskarte das Hausrecht des Veranstalters, und damit verliert diese Messe den Charakter einer öffentlichen Veranstaltung. Hier gelten also die vom Veranstalter vorgegebenen Einschränkungen.

Wenn du aber andererseits beim CSD fotografiert, kannst du diese Bilder grundsätzlich veröffentlichen, sofern ein Bezug zu dieser Veranstaltung erkennbar ist und keine Person besonders hervorgehoben wird.
*******iele Paar
11.990 Beiträge
Bitte beachtet auch die Hilfethemen des JC: http://www.joyclub.de/hilfe/faq/urheberrecht.html

Faustspieler
**dG Mann
1.880 Beiträge
Evtl. hilft dir mein Beitrag bei den Hobbyfotografen:
http://hobbyfotografen.joyclub.de/forum/t112978.rechte_am_bild.html

Würde hier auch mal den allseits bekannten Hinweis genauer prüfen, was ist wenn das Model dafür Geld bekommen hat. Im jeden fall würde ich immer Schriftlich mit eine Genehmigung einholen. Und im Zweifelsfall es einfach nicht veröffentlichen – das erspart einem auf jedem fall Ärger.
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