Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
BDSM
22033 Mitglieder
zum Thema
Fesseln nur womit275
Zu aller erst es geht mir hier nicht um BDSM oder SM.
zum Thema
Fesseln ans Bett: Einsteigerhilfe36
In Sachen BSDM bin ich sogut wie gar nicht erfahren.
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Behandlungspflicht auch bei Bondage Unfällen

Halloween 2021
*******udus Mann
946 Beiträge
Themenersteller 
Behandlungspflicht auch bei Bondage Unfällen
Bondage ist und bleibt eine mit Risiken behaftete Praktik. Und so kommt es unweigerlich auch nicht selten zu Unfällen oder Verletzungen.

Wie neulich in einem Gespräch erfahren, soll es im Raum Braunschweig zu einer Nervenverletzung infolge einer Bondage Session gekommen sein, und es folgte der Gang ins Krankenhaus bzw. in die Notaufnahme. Berichten zufolge sei der Person die Behandlung verweigert worden mit der Begründung es handle sich um eine fahrlässig herbeiführte Verletzung. Ganz nach dem Motto „selbst Schuld“.

Aus diesem Anlass habe ich Kontakt mit einem Praktizierenden Neurologen und Notarzt aufgenommen und die klare Antwort bekommen:

„Es besteht, auch bei fahrlässigen oder grob fahrlässig herbeigeführten Verletzungen, eine Behandlungspflicht im Rahmen der notärtztlichen Versorgung. Ausschlaggebend sind die Beschwerden bzw. Verletzungen des Patienten und diese müssen diagnostiziert und versorgt werden. Die medizinische Notwendigkeit ist bei angegebenen Beschwerden stets gegeben. Ausschließlich niedergelassene Ärzte können im Rahmen ihrer Praxis-Sprechstunde in Einzelfällen die Patientennahme, beispielsweise aus terminlichen Gründen, verweigern. Eine notärztliche Versorgung bspw. von Nervenschädigungen in Folge von Bondage-Unfällen fällt jedoch zu jedem Zeitpunkt unter die Behandlungspflicht.“

Die Angst nicht behandelt zu werden ist demnach grundlos. Der Gang zum Arzt ist nur eine logische Konsequenz selbstbewussten und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Thema Bondage und seinem Partner. Und ganz ehrlich, zu schämen braucht man sich schon längst nicht mehr. Man schafft es maximal noch zur Anekdote beim Feierabend-Weinchen unter den Arztkollegen, danach schaffen es deutlich spannendere Fälle auf die Liste der Kuriositäten im Mediziner-Alltag.

Habt ihr noch nützliche Erfahrungen, Ergänzungen oder Fallbeispiele?

Liebe Grüße
Ater Crudus
*******CART Mann
632 Beiträge
??!!
Interessant! ich wusste bis dato nicht, egal welchen Versichertenstatus man hat, dass man in der Notaufnahme bei Beschwerden abgewiesen wird.
Abgesehen von der rechtlichen Situation würde ich aber trotzdem eine andere Klinik konsultieren, sollte mich ein Arzt abweisen.

Mirko
*********nackt Paar
7.438 Beiträge
*******UDUS:
Wie neulich in einem Gespräch erfahren, soll es im … gekommen sein,

Ja genau. Ich habe gehört, dass der Eine was zum Zweiten gesagt hat, was ein Dritter aufgeschnappt und wieder weiter erzählt hat. In einem Wort: Latrinengerücht.

Das Argument 'selber Schuld' ist auch doof: Autounfall? Wohl zu schnell gefahren, selber schuld! Alkohol getrunken und gegen die Wand gelaufen? Selber schuld! Bei einer Wirtshausschlägerei mitgemacht? Selber schuld! Was ist denn das für eine Logik?

Ein Arzt hat Behandlungspflicht. Es könnte sein, dass eine Krankheit nicht als Notfall angesehen wird und das Krankenhaus deshalb an einen niedergelassenen Arzt verweist. Zahnschmerzen zum Beispiel sind kein Fall für die Notfall-Station eines Krankenhauses.
Vielen Dank für deine Recherche
Schön, dass du dir die Mühe gemacht hast, den Sachverhalt zu klären!
****nue Frau
32 Beiträge
Selbstverschuldet
Zum Thema selbstverschuldete 'Unfälle' mit sexuellem Kontext, kann ich das Buch: 'Als ich mich nackt auf die Haarbürste setzte' empfehlen (;

& die werden schließlich auch behandelt.
Ich beim Fotografieren ^^°
******ani Mann
11 Beiträge
Betroffende Person
Bin gerade unterwegs und daher mit handy nur kurz angebunden. Aber da ich die oben erwähnte person bin und den gesammten verlauf einmal aufgeschrieben habe wollte ich das hier nochmal verlinken falls jemanden sich für den gesammten ablauf interessiert:

https://nekobari.com/categor … rlebnisbericht-bondageunfall

Danke dir auf jeden Fall für die nachforschungen wegen der Behandlungspflicht.

Als kleine ergänzung die ich dringebd mal nachtragen sollte. I zwischen nach 4 monaten gehts ihr wieder gut und ist voll genesen.
********H_ZH Frau
1.521 Beiträge
Und so kommt es unweigerlich auch nicht selten zu Unfällen oder Verletzungen.

Da stimme ich aber ganz und gar nicht überein! vor allem "unweigerlich und nicht selten" stört mich.

Das schreibe ich nur um Anfänger(innen) nicht unnötig in Angst und Schrecken zu versetzen. Das zum Thema kommt unten.

In den über 10 Jahren während ich Bondage betreibe, ist mir genau etwas passiert und zwar ganz am Anfang mit Kunststoffseilen. Die Aussage der Apothekerin war "leichte Verbrennung 1. Grades, zum Arzt müssen Sie damit nicht."

Mikrohämatömchen (im mm Bereich) zähle ich nicht als Verletzungen.

Ich bin sehr oft in der Szene unterwegs und habe nie direkt irgendeine Verletzung oder einen Unfall erlebt.


Zum Thema:

Es besteht wirklich kein Grund zur Angst - die Ärzte behandeln nicht nur weil sie müssen, sondern schlicht und einfach weil es ihr Job ist - das habe ich schon erlebt.
Wir waren da mal mit einer ganz normale Schnittwunde - Ropemarks und einige blauen Flecken waren gut zu sehen. Selbstverständlich, und das unterstütze ich auch, wollte das Personal haargenau wissen ob das nun unter "häusliche Gewalt" fällt oder eben nicht *g*
*******CART Mann
632 Beiträge
Danke Yice! In der ausführlichen Version stellt sich der Sachverhalt doch ganz anders dar, als in der Kurzversion die diesen Thread eröffnet hat.
Trotzdem finde ich es krass und kann einiges an der Geschichte überhaupt nicht nachvollziehen, dass keine vollständige Anamnese der Verletzung erstellt wurde ist nur ein Punkt...

Mirko
Meine Erfahrung dazu:
Hatte keine vollständige Fallhand aber durchaus erhebliche Funktionseinschränkungen, sodass ich noch in der Nacht beschloss zur Notaufnahme zu fahren. Die haben zwar erst etwas gemotzt aber mich dennoch von einem Neurologen untersuchen lassen. Dieser meinte man kann jetzt nichts machen, aber gab mir eine Überweisung zu einem ambulanten Neurologen um eine Funktionsmessung zu machen falls die Problematik weiterhin bestehen sollte. Glücklicherweise war die Funktion am nächsten Morgen fast vollständig wieder hergestellt, sodass die Überweisung nicht nötig war.

Erfahrungsberichte von Workshops:
• tritt am häufigsten auf bei face down suspension
• Body sensations wie kribbeln wird durch Blutsstau verursacht und stellt kein Hinweis auf Nervenschädigung dar --
• Checks sollten von rigger und bunny zwischendurch gemacht werden, dabei sind die Extension der Hände und Händedruck, gute Hinweise
• falls Nervenschaden eingetreten, ist es wichtig die Bewegungen aufrecht zu erhalten und sich nicht zu schonen. Gute Übung ist zb die Extension und Flexion beider (!) Hände während ein Buch gehalten wird
*******yne Mann
108 Beiträge
Um die Hergangskette kurz mal abzurunden: Ich war derjenige, der mit Ater Crudus im Gespräch war. Die Situation hatte es mir nicht erlaubt ihm alle Details haarklein zu schildern. Meine Bitte ging auch eher in die Richtung, dass er vielleicht mal seine Beziehungen abklopfen könne ob jemand einen guten Rat hat, was man so einem Arzt denn im Zweifel mal an den Kopf werfen könnte. Das hat er getan und da bin ich sehr dankbar für! Ich hoffe, dass andere davon auch noch profitieren können. Die gesamte Geschichte hat Yice ja nun schon verlinkt und er hat sie eben auch als Rigger und RopeBunny-Begleitung erlebt. Für das RopeBunny war das alles allerdings sicher noch eine ganze Ecke unangenehmer. Ich habe es nur aus zweiter Hand mitbekommen, fand das aber auch schon sehr verstörend was da gelaufen ist.

Also vielen Dank nochmal an Ater Crudus!
*********Kerl Mann
1.931 Beiträge
Ich fing an, sie vom Ring loszubinden und sie bat mich darum, den TK noch ein wenig dran zu lassen, da er sich grade so schön anfühlt und es ihr sehr gut dabei geht.

Eine "Fallhand", besser: Radialislähmung, hat ihre Ursache nicht in einer Schädigung am Handgelenk, sondern zwischen Ellenbogen und Schultergelenk.
Der körperzugewandte Bereich des Oberarmes ist hier sehr empfindlich.



Ansonsten:
§ 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung
§ 76 SGB V Freie Arztwahl
*****aer Mann
2.737 Beiträge
Für mich ...
... richt das Verhalten recht klar nach unterlassener Hilfeleistunfg seitens der Ärzte aus.

Behandlungspflicht mit entsprechender Sorgfalt besteht auch in Österreich. Bei uns ist es so, dass der Arzt, wenn er grobfahrlässiges Verhalten bei der Entstehung vermutet, eine Strafanzeige zu veranlassen. Dann kommt die Polizei, nimmt den Vorfall auf, vernalasst eventuell einen Alkotest und leitet dies dann an die Staatsanwalt weiter.

Es steht Euch frei, gegen das Krankenhaus /die behandelten Ärzte anzuzeigen. Das kann Regressforderungen später unterstützen. Wie ich aber dem Schriftsatz entnehme, wird das nach acht Wochen auch nichts mehr bringen.

Ich halte Euch ganz fest die Daumen und wünsche baldige Genesung!!!! *taetschel* *taetschel*

Noch ein kleines PS: Siehe Bild "kleine Fehler noch ; -(" von polybaer , der Typische Fehler dazu!
******tch Frau
1.430 Beiträge
**ce:
nach 4 monaten gehts ihr wieder gut und ist voll genesen.

Danke für diese Info Yice. Das ist doch das Allerwichtigste bei der ganzen Sache.
Danke
für den interessanten Beitrag.
4 Monate ist schon heftig aber letztlich zählt das die Betroffene vollständig genesen ist.
*******emel Frau
744 Beiträge
ich bin absolut schockiert über das verhalten der ärzte. ich hätte nie gedacht, dass man so verbohrt sein kann oder was auch immer der auslöser für die aussage des arztes war.

besonders, da ich gerade heute ein seil gekauft habe und statt einen "perversenaufschlag" zu bekommen, wurden mir sogar 50 cent erlassen.

und gerade aufgrund des heutigen erlebnis bin ich erschrocken dass es auch die gegenteilige reaktion hervorrufen kann.

ich finde es mutig, dass ihr eure geschichte gepostet habt, denn es hilft sicher dem ein oder anderen.

im abschluss bin ich jedenfalls sehr erleichtert darüber, dass das bunny ohne bleibende schäden wieder spass am bondage hat. (hab ich jetzt jedenfalls so verstanden)
***us Mann
7.130 Beiträge
Staatsanwalt
Wenn jemand behandlungsbedürftig ist und ein Arzt die Behandlung verweigert mit dem Verweis "selbst schuld", gibt es nur den Staatsanwalt wegen einer offenbar dringend notwendigen Strafanzeige und die Ärztekammer wegen eines Standesverfahrens
Rigger Logos
****os Mann
224 Beiträge
Recht und Fakt
Ich hatte den Bericht von Yice bereits seinerzeit gelesen und war auch nicht erfreut, als ich von der Reaktion des ärztlichen Personals las.

Aber bevor jetzt hier die großen rechtlichen Geschütze, wie unterlassene Hilfeleistung oder Anzeige bei der Ärztekammer aufgefahren werden, möchte ich doch auf eine ganz banale Tatsache hinweisen:

Die Behandlungsmöglichkeiten des Neurologen bei Quetschungen des Radialisnervs (und generell bei mechanischen Nervenschädigungen) sind einfach sehr begrenzt. Die empfohlene Therapie ist in der Tat, die auf die Selbstheilungskräfte des Körpers zu vertrauen, diese vielleicht zu ünterstützen.

Wenn also ein Arzt ein Ropebunny mit den Worten: "Ich kann Ihnen leider nicht helfen" nach Hause schickt, dann ist das in vielen Fällen (leider) der Stand der ärztlichen Kunst.

Da kann er rechtlich hundertmal zur Behandlung verpflichtet sein - Wenn es keine indizierte Therapie gibt, dann gibt es keine.

Und daher ist das mit der unterlassenen Hilfeleistung ebenso Unfug, wie die Anzeige bei der Kammer. Unterlassene Hilfeleistung setzt voraus, dass der Täter real helfen könnte. Ebenso die Verletzung der Behandlungspflicht.
***us Mann
7.130 Beiträge
das hat aber mit der
Ausgangsgeschichte nichts zu tun
Rigger Logos
****os Mann
224 Beiträge
@ Ullus
nicht?

Ich hatte den thread so gelesen, dass Ater Crudus von Logan Lyne den Fall von Yice geschildert bekommen hat.

Wenn das so ist, dann dreht es sich in diesem thread genau um den Fall von Yice.

Und in diesem Fall ist genau passiert, was ich sagte. Zitat aus der Schilderung von Yice:

Sie schickten uns nach Hause mit der Aussage: “Da können wir leider nichts tun, wenn Sie da sowas machen kann das passieren. Kommen Sie morgen wieder, falls es noch nicht besser geworden ist.”

und

Chefneurologe herein. Dieser stand in der Tür und sagte wortwörtlich nur: “Die junge Dame kann wieder nach Hause, da können wir Ihnen auch nicht helfen. Wenn sie so ein Blödsinn machen, sollten sie mit diesem Ergebnis rechnen. Da sind sie selber Schuld und sollten es in Zukunft unterlassen.”

Man kann sich zu Recht über den Ton aufregen. Und ich bin der erste, der sich über Diskriminierung sexueller Minderheiten echauffieren kann. Aber Verweigerung der Behandlungspflicht oder unterlassene Hilfeleistung? Nun aber mal halblang.

Man kann darüber diskutieren, ob einer der Ärzte eine Physiotherapie hätte verordnen sollen. Diese scheint die Patientin ja als hilfreich empfunden zu haben. Ob sie die Selbstheilung tatsächlich beschleunigt hat, wird man nie feststellen können.

Ich verstehe auch, wenn Yice bemängelt, dass niemand sich den Arm angeschaut hat. Aber auch hier würde das Kammerrecht, ebenso wie die die Staatsanwaltschaft von einem Rechtsverstoß nur ausgehen, wenn ohne Inspektion des Arms eine Fehldiagnose zu befürchten gewesen wäre. So aber war die Symptomatik offensichtlich und sie passte auch genau zur Anamnese. Und die indizierte Selbstheilung ist ebenso eingetreten.

Natürlich ist das alles kein Musterbeispiel an ärztlichem Kümmern und ein erneutes Beispiel für die Dienstleistungswüste Gesundheitswesen. Aber strafbar? Verletzung der Berufspflicht? Nie im Leben.

Im Grunde beweist sich an der Geschichte nur, was passieren kann, wenn man nicht den richtigen Gesundheits-Dienstleister für eine bestimmte Beschwerde nimmt. Der Hausarzt und der Physiotherapeut waren die richtige Adresse. Die Notaufnahme einer Klinik und deren Chefarzt sind, zumal an den Weihnachtsfeiertagen, nicht der beste Ort für eine (in deren Augen) alltägliche Verletzung, die von selbst abheilt.
Ich beim Fotografieren ^^°
******ani Mann
11 Beiträge
(sorry für tippfehler, wie gesagt bin nur mit handy am kritzeln)

Sehe ich letzendlich wie L_Ogos. Wir haben aich keine rechtlichen schritte eingeleitet.

Hauptsächlich bemängel ich wie schon erwähnt das nicht überprüfen des arms... Letzendlich hätte da noch n rostieger nagel im arm stecken können de aif den nerv drückt und es hätte noemand bemekrt. Das empfinde ich als eine sorgfalls verletzung.

Problematisch ist der umgang, da sie ujd auch ich beide nixht wirklich weiter wussten und es nicht klar war ob es denn nun für immer ist.

Physiozherapie zeigte sofortiege verbesserungen innerhalb von minuten. Der physiotherapeut den ich privat noch überreden konnte meinte sogar das es gut sein kann, das der nerv immernoch eingeklemmt ist und dadurch gerade mehr geschädigt wird. Nach 30 min massieren konnte sie wieder mit der hand zucken und den zeigefinger ganz leicht anheben.

Also ist dies eine klare fehlendscheidung und das hätte eventuell wenn ich diesen netten psysio nicht privat gefunden hätte für einen dauerhaften schaden sorgen können.

Die nicht verschriebenen Handschienen sind ebenfalls nicht wirklich unterlassene hilfeleistung, aber dennoch auch wichtig gewesen.

Unabhängig von meinem Fall der hier der auslöser für den post war, gibt es aber auch leute denen eindeutig holfe unterlassen wurde. Grade bei Fetlife haben sich damals viel bei mir gemeldet wo es definitiv nicht anders zu sehen ist... Für solche fälle sind diese Informationen die im grundbeitrag bereit gestellt worden sind nützlich und haben daher ihre daseinsberechtiegung. Dennoch auch nicht gleich mit wehenden Fahnen jeden verklagen. Wichtig ist das dem "opfer" geholfen wird und darauf sollte der focus liegen. Alles andere klärt man dann mit Anwalt ggf.
***us Mann
7.130 Beiträge
Atercrudus
Die Anfangsgeschichte stammt von Ater Crudus mit folgendem Inhalt:
"Wie neulich in einem Gespräch erfahren, soll es im Raum Braunschweig zu einer Nervenverletzung infolge einer Bondage Session gekommen sein, und es folgte der Gang ins Krankenhaus bzw. in die Notaufnahme. Berichten zufolge sei der Person die Behandlung verweigert worden mit der Begründung es handle sich um eine fahrlässig herbeiführte Verletzung. Ganz nach dem Motto „selbst Schuld“.
********H_ZH Frau
1.521 Beiträge
Irrtum - die Anfangsgeschichte stammt von Yice - Alter Crudus hat zitiert.
Zitate können unvollständig sein, Zitate können ungenau sein ....

Das sollte mitlerweile klar sein.
Halloween 2021
*******udus Mann
946 Beiträge
Themenersteller 
Fein, dass hier ein reger Austausch entsteht.

Abschließend von meiner Seite: Mir wurde die Situation so geschildert, dass Yice die Behandlung verweigert wurde. Daraus ergab sich die Bitte ob ich mich mal schlau machen kann über die Behandlungspflicht.

Durch die jetzt detailliertere Schilderung hat sich ja ergeben, dass eine Behandlung stattfand, nur diese eben als nicht ausreichend empfunden wurde.

Über die Art und Weise der Behandlung kann man nun sicherlich noch differenziert denken. Schön ist an diesem Beispiel zumindest die Erkenntnis, dass es anders als angenommen eben nicht zur Verweigerung einer Behandlung gekommen ist.

Liebe Grüße
Ater Crudus
*********Kerl Mann
1.931 Beiträge
Hauptsächlich bemängel ich wie schon erwähnt das nicht überprüfen des arms... Letzendlich hätte da noch n rostieger nagel im arm stecken können de aif den nerv drückt und es hätte noemand bemekrt.
Sie schickten uns nach Hause mit der Aussage: “Da können wir leider nichts tun, wenn Sie da sowas machen kann das passieren. Kommen Sie morgen wieder, falls es noch nicht besser geworden ist.”
bis genau zu diesem Zeitpunkt [Tag 2] hatte sich noch kein Arzt ihren Arm wenigstens überhaupt mal angeguckt. Nicht mal ihren Pullover hatte sie ausgezogen.

Durch die jetzt detailliertere Schilderung hat sich ja ergeben, dass eine Behandlung stattfand, nur diese eben als nicht ausreichend empfunden wurde.

Ich verstehe die alten und neuen Schilderungen Yices da anders...


Wenn also ein Arzt ein Ropebunny mit den Worten: "Ich kann Ihnen leider nicht helfen" nach Hause schickt, dann ist das in vielen Fällen (leider) der Stand der ärztlichen Kunst.

Den Schilderungen entnehme ich, dass es bei zwei Krankenhausbesuchen keine Kontrolle gab, ob der Nerv noch akut abgeklemmt wird, worauf der rasche Therapieerfolge des Physio hinweist, oder ob er gar durchtrennt ist. Letzteres lässt sich elektrophysiologisch feststellen; das ist zwar keine zwingende Diagnosemassnahme einer Notambulanz, aber der Hinweis, dass das von einem Neurologen baldmöglichst abzuklären ist, kam offensichtlich nicht; dies wäre eine Indikation für eine OP. Ebenso fehlen offensichtlich Verhaltenshinweise (wie die Arme lagern bspw.) und Therapieempfehlung auf einen Kollegen oder die Physiotherapie.
Für mich klingt das nicht nach notwendiger, schon gar nicht nach umfassender Therapie/Information des Patienten.
Äusserungen wie "selbst Schuld" und "Blödsinn" sind unsachlich und haben in der Krankenversorgung nichts zu suchen.
*****_72 Mann
365 Beiträge
Bzgl. Nichtvermeidbarkeit:
Bondage ist - ganz nüchtern und realistisch betrachtet - eine gefahrgeneigte Aktivität, bei dem sich Verletzungen und Schädigungen nicht sicher vermeiden lassen. Selbst Mediziner, Physiotherapeuten oder andere Personen mit einem gerüttelt Maß an anatomischem Wissen können Schäden setzen - das Lehrbuch bildet nur etwa 80% der natürlichen Varianten ab (in Bezug auf Verlauf von Nerven und Gefäßen). Hinzu kommen medizinische Pathologien, die bis asymptomatisch sind, aber sozusagen die Sollbruchstelle sind.

Aus medizinischer Sicht ist o.g. eine Tatsache. Wer etwas anderes behauptet ist nach meinem Empfinden entweder ein unwissender bzw. leichtsinniger Laie, der die möglichen Konsequenzen seiner Aktivitäten schlicht nicht überblickt - oder jemand, der wider besseren Wissens versucht, Risiken zu verharmlosen oder in Abrede zu stellen, die FÜR DRITTE u. U. lebenslange Behinderungen nach sich ziehen können.

Beides halte ich für unverantwortlich und brandgefährlich.

Und bevor jemand fragt - ja, ich bin Arzt und habe mich mit möglichen Folgen von mangelnder Sorgfalt im Umgang mit Nerven und Gefäßen sehr intensiv auseinander setzen müssen.

Ich denke, es gibt nicht umsonst Fesseltreffs und Workshops, wo Rigger mit Erfahrung und oft einer guten Portion Wissen praktische Tips geben, die eben so etwas verhindern sollen. BITTE besucht sowas unbedingt, wenn ihr nicht wirklich fundierte Kenntnisse in Anatomie und Physiologie habt. Ihr bewahrt Euch und Eure Partner vor Schäden und beweist damit Verantwortungsbewußtsein
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.