********ker1:
Ausnahmen: Gewerbliches oder vorsätzliches verletzen.
Da sind wir dann bei der Betriebshaftpflicht. Sollte aber auch jeder Betrieb haben, nicht nur für's Bondage
********ker1:
1. Haftpflichtversicherung
Die deckt alles in dem Bereich ab. Plumpst Dir das Bunny von der Decke, dann zahlt die das.
Nö, erst mal zahlt die nicht, denn das Bunny stellt erst mal eine Strafanzeige wegen Körperverletzung. Jetzt kommt der Staatsanwalt und lässt ein Gutachten von der Arbeitsschutzbehörden erstellen (s.u.) So lange wartet der Zivilrichter jetzt mit dem Prozess und eventuell sogar das Urteil des Strafrichtes ab. Sind ja immer zwei Prozesse hier in Deutschland. Der Gutachter hat jetzt weder eine Norm noch Regelwerk z.B. für den gerochenen Bondagering. Was legt der Gutachter nun zu Grunde? "Er könnte sich da die Norm für Industriekletterer vorstellen." (Wir hatten bei der Einrichtung mal ein mehrstündiges Gespräch über solche Themen.) Der Ring ist nicht geprüft, das Seil auch nicht und der Hacken nicht mit Statischer Berechnung? Wie ist denn Ihre Ausbildung? Ach - Künstler? Das macht sich dann aber alles nicht so gut in dem Gutachten. Der Richter Sagt dann schnell mal: "Verwendung von nicht zugelassenem Arbeitsgerät und kein Nachweis über Sachkenntnis = Grobe Fahrlässigkeit" Da kann es schon mal Haftstrafen ohne Bewährung geben. Aber das ist ja die eine Sache.
Jetzt kommt das Zivilverfahren. Querschnittslähmung ab Hals abwärts, Alter 23 Jahre, BWL Studentin kurz vor dem Abschluss. Voraussichtlich für die nächsten 60 Jahre 24 Stunden pflege = 11.000.000 Euro (keine Sorge, das geht Monatlich als Rente raus), 3,5 Mio. für Behandlungskosten und Heilmittel (verteilt auf die Jahre), Schaden aus Verlust der Erwerbstätigkeit, noch mal einige Millionen. Erste Zahlung der Versicherung, nach 7 Jahren Prozess mit dem Opfer. Hier keine, auf Grund der groben Fahrlässigkeit darf der Rigger für den Schaden alleine aufkommen, nach dem Knast.
Das mit der Haftpflicht ist also nicht unbedingt so weit her. Nur weil man eine Versicherung hat und auch Bezahlt (keine Rückstände) bedeutet das noch lange nicht, das die dann auch für Schäden aufkommt.
Im Todesfall hätte die Versicherung hier vielleicht sogar auf Kulanz gezahlt, 60.000 Euro, denn mehr gibt es da nicht, wenn keine Kinder da sind oder andere besondere Umstände vorliegen. Gegen all die Millionen, ist das ein gute Geschäft.
Klar gibt es jetzt wieder die Leute, die sagen das wir spinnen und das Risiko ist da dabei fasst null, das der Fall eintritt. Dachten die Autofahrer auch, die jedes Jahr wegen Fahrlässigkeit, nach einem Unfall verurteilt werden und bei denen geht das häufig besser aus als in diesem Beispiel.
Der Staat hat die Einhaltung des staatlichen Arbeitsschutzrechts sicherzustellen. Zu diesem Zweck hat er Aufsichtsbehörden für den Bereich Arbeitsschutz geschaffen. Dies sind in manchen Bundesländern die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz, in anderen Bundesländern die Gewerbeaufsichtsämter. Quelle:
https://www.arbeitssicherhei … /arbeitsschutzbehoerden.html
Also liebe Bunnys, gut aufpassen was der Rigger nach dem Unfall mit dem Seil macht, ein Millionenschaden ist schnell abgewehrt